Compliance Stand: 04. August 2026 6 Min Lesezeit

Gewährleistungs-Hinweis und GARAN-Label ab 27. September 2026

Ab 27.09.2026 kommen zwei EU-Bausteine in den Shop: ein Pflicht-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung und das GARAN-Label. Was verpflichtend ist und was nicht.

Am 27. September 2026 gelten zwei neue EU-Bausteine. Der eine betrifft jeden, der Waren an Verbraucher verkauft, der andere nur Shops, für deren Waren ein Hersteller eine bestimmte Garantie gewährt. In der Fachpresse laufen beide meist als ein Thema, oft unter der Überschrift, ein neues Label werde für alle Händler Pflicht. Der Unterschied entscheidet aber, wie viel Arbeit auf Sie zukommt und an welcher Stelle im Shop sie anfällt.

Zwei Dinge, die gern verwechselt werden

Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 vom 25. September 2025 regelt Gestaltung und Inhalt von zwei getrennten Elementen. Ihr Erwägungsgrund 2 zieht die Trennlinie deutlich: Die harmonisierte Mitteilung ist “ein obligatorischer Hinweis an der Verkaufsstelle”, mit dem Verbraucher auf ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht aufmerksam gemacht werden. Die harmonisierte Kennzeichnung dagegen betrifft “eine freiwillige gewerbliche Haltbarkeitsgarantie”, mit der Hersteller die Haltbarkeit ihrer Waren garantieren können.

Übersetzt: Der Hinweis betrifft jeden, der Waren an Verbraucher verkauft. Für digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen verlangt die Richtlinie zwar ebenfalls einen Hinweis, aber nicht in dieser harmonisierten Form. Das GARAN-Label betrifft Sie nur dann, wenn ein Hersteller für eine Ihrer Waren eine passende Garantie gewährt.

Die Verordnung gilt nach ihrem Artikel 3 ab dem 27. September 2026, also ab dem Tag, an dem auch die Mitgliedstaaten die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie anwenden müssen. Sie ist eine Verordnung und damit unmittelbar in jedem Mitgliedstaat verbindlich; über die Gestaltung müssen Sie also nicht auf ein deutsches Gesetz warten.

Der Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung

Die Pflicht dahinter kommt aus der Verbraucherrechte-Richtlinie, steht für deutsche Shops aber im EGBGB. Das Gesetz vom 3. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 28) ändert Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 EGBGB, der für Fernabsatzverträge gilt. Die neue Nummer 11 verlangt ab dem 27. September 2026 den Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht und seine wichtigsten Elemente einschließlich der Mindestdauer von zwei Jahren, “in hervorgehobener Weise unter Verwendung der harmonisierten Mitteilung nach Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960”. Für den Verkauf im Ladengeschäft steht die parallele Regel in Artikel 246 Absatz 1 Nummer 5 EGBGB. Neu ist also nicht der Hinweis, sondern seine festgelegte Form.

Für die Gestaltung gilt Anhang I der Verordnung, und der ist eng geführt. Keines der Elemente ist editierbar. Die Farbwerte sind vorgegeben. Ein QR-Code führt zur Sprachauswahl des Portals “Ihr Europa” und muss unter normalen Beleuchtungsbedingungen mit einem gewöhnlichen Mobilgerät lesbar sein. Bei Verträgen, bei denen es sich nicht um über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossene Fernabsatzverträge handelt, also etwa im Ladengeschäft oder am Telefon, darf die Mitteilung farbig oder schwarz-weiß sein und misst mindestens A4.

Für Ihren Shop zählt die Sonderregel: Bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, muss die Mitteilung farbig sein. Ein Schwarz-Weiß-Icon genügt Anhang I Nummer 5 also nicht. Und die Vorgabe aus Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe l der Verbraucherrechte-Richtlinie, die Information “in hervorgehobener Weise” bereitzustellen, zielt nicht auf den Footer.

Wann das GARAN-Label dazukommt

Das Label ist kein freiwilliges Trust-Element, aber auch keine Pflicht für alle. Erwägungsgrund 8 der Verordnung nennt die Bedingungen: Gewährt ein Hersteller für eine bestimmte Ware eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie, die die gesamte Ware abdeckt, für mehr als zwei Jahre gilt, ohne zusätzliche Kosten gewährt wird, und stellt er dem Unternehmer diese Informationen zur Verfügung, dann muss der verkaufende Unternehmer über Bestehen und Dauer der Garantie informieren und gleichzeitig darauf hinweisen, dass zusätzlich das gesetzliche Gewährleistungsrecht gilt, und zwar unter Verwendung der harmonisierten Kennzeichnung.

Alle vier Bedingungen müssen zusammenkommen. Eine Garantie nur auf den Akku genügt nicht, eine kostenpflichtige Garantieverlängerung genügt nicht, zwei Jahre genügen nicht, und wenn der Hersteller Ihnen die Angaben nicht liefert, fehlt die Grundlage.

Das Label selbst ist sprachneutral aufgebaut. Nicht editierbar sind der Titel, der visuelle Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht, der QR-Code, das Kalendersymbol und die Übersetzung von “Herstellergarantie in Jahren” in alle Amtssprachen. Editierbar sind genau drei Felder: die Dauer in Jahren, der Name des Herstellers und die Modellkennung. Vorgeschrieben ist außerdem die Schriftart Inter.

Online gilt auch hier: Die Kennzeichnung muss farbig sein. Erlaubt ist dafür eine verschachtelte Darstellung, bei der das vollständige Label beim ersten Klick, beim ersten Maus-Rollover oder beim ersten Berühren auf einem Touchscreen erscheint.

Der Punkt, der in den Zusammenfassungen fehlt

Das Label bleibt nicht auf der Produktseite. Dasselbe Gesetz ändert auch die Bestellbutton-Vorschrift des § 312j Absatz 2 BGB, die regelt, welche Angaben unmittelbar vor der Bestellabgabe hervorgehoben zu wiederholen sind. Deren Verweisliste auf Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 EGBGB wird ab dem 27. September 2026 um die Nummer 11a erweitert, also um das Label. Die Nummer 11, der Hinweis zur Gewährleistung, steht gerade nicht darin.

Praktisch heißt das: Wo das Label gilt, muss es zusätzlich in der Bestellübersicht am Bestellbutton erscheinen. Für einen Shopify-Shop ist das der unangenehmere Teil, weil dieser Bereich weniger frei gestaltbar ist als eine Produktseite.

Was das im Shopify-Shop konkret bedeutet

Der Hinweis ist Theme-Arbeit und einmalig. Er muss vor Vertragsschluss hervorgehoben verfügbar sein, also dort, wo Kunden die Kaufentscheidung treffen, nicht versteckt in einer Rechtsseite. Farbig, unverändert, mit funktionierendem QR-Code.

Das Label ist Datenarbeit und wiederkehrend, und das ist der Teil, den man leicht unterschätzt. Es hängt am einzelnen Produkt, weil Hersteller, Modellkennung und Garantiedauer je Artikel unterschiedlich sind. Sie brauchen also Felder für diese drei Angaben, eine Logik, die das Label nur bei erfüllten Bedingungen ausspielt, zwei Ausspielorte statt einem, und einen Weg, die Angaben aktuell zu halten, wenn der Hersteller sein Garantieversprechen ändert.

Die Vorarbeit dazu ist keine technische, sondern eine Beschaffungsfrage: Sie müssen wissen, welche Ihrer Lieferanten eine qualifizierende Haltbarkeitsgarantie gewähren und ob sie Ihnen die Angaben strukturiert liefern. Wer viele Marken führt, fängt am besten heute mit dieser Abfrage an, nicht im September.

Was jetzt sinnvoll ist

Vier Schritte reichen für den Einstieg. Erstens: Prüfen, ob Sie Waren an Verbraucher verkaufen, dann gilt der Hinweis für Sie, und ein Theme-Ticket dafür kann sofort raus. Zweitens: Bei den Lieferanten abfragen, wer eine Haltbarkeitsgarantie über zwei Jahre auf die gesamte Ware ohne Zusatzkosten gewährt, und in welcher Form die Angaben kommen. Drittens: Erst wenn diese Antworten da sind, das Datenmodell für das Label festlegen. Wer die Reihenfolge tauscht, baut Felder für Angaben, die er nie bekommt. Viertens, parallel zu Schritt zwei: klären, wie das Label in Ihrem Setup überhaupt vor den Bestellbutton kommt. Diese Frage hängt nicht an den Lieferanten-Antworten und hat den längsten Vorlauf.

Beide Bausteine stammen übrigens aus derselben Richtlinie wie die Regeln für Umwelt-Aussagen ab dem 27. September 2026. Wer ohnehin einen Durchgang durch seine Produkttexte plant, nimmt diesen Punkt gleich mit.

Wenn Sie einordnen wollen, wie viel davon bei Ihnen Theme-Arbeit und wie viel Lieferanten-Kommunikation ist, sehen wir uns das im Rahmen unserer Compliance-Care als Formal-Check an, ohne juristische Bewertung des Einzelfalls. Schildern Sie uns über das Kontaktformular, wie viele Marken Sie führen, dann sagen wir Ihnen, wo der Durchgang anfangen sollte.

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