Compliance Stand: 06. Juli 2026 4 Min Lesezeit

150-Euro-Zollfreigrenze gefallen: Zoll auf Kleinsendungen seit Juli 2026

Seit 1. Juli 2026 ist die Zollfreigrenze von 150 Euro entfallen. Ein pauschaler Zoll je Warenart trifft Drittland-Importe. Was DACH-Shops jetzt neu kalkulieren müssen.

Wer aus einem Nicht-EU-Lager an europäische Endkunden verschickt, rechnet seit dem 1. Juli 2026 anders. An diesem Tag ist die Zollfreigrenze von 150 Euro entfallen, die kleine Sendungen aus Drittländern bislang von Zoll befreit hat. An ihre Stelle tritt ein pauschaler Zoll, der die Kalkulation vieler Import- und Dropshipping-Modelle direkt trifft.

Die Änderung ist keine Ankündigung mehr, sondern geltendes Recht. Für Shops mit Drittland-Beschaffung ist sie der Anlass, die Landed-Cost-Rechnung zu überprüfen, bevor die ersten Sendungen mit unerwarteten Kosten auflaufen.

Was sich konkret geändert hat

Bis Ende Juni 2026 waren Einfuhr-Sendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro zollfrei. Nur die Einfuhrumsatzsteuer fiel an. Diese Freigrenze ist zum 1. Juli 2026 abgeschafft.

An ihre Stelle tritt ein befristeter Pauschal-Zoll von 3 Euro je Warenart für Sendungen mit einem Wert bis 150 Euro. Maßgeblich ist die Zolltarif-Position, nicht die Stückzahl: Ein Paket mit fünf gleichen T-Shirts trägt 3 Euro Pauschale, ein Paket mit einem T-Shirt und einer Uhr 6 Euro, weil zwei unterschiedliche Warenarten enthalten sind. Die Übergangsregelung gilt bis zum 1. Juli 2028; danach greift der reguläre Zolltarif nach Warenart. Rechtsgrundlage ist die Council Regulation (EU) 2026/382, die der Rat der EU im Februar 2026 endgültig angenommen hat.

Der Hintergrund ist politisch: Die EU-Kommission sieht in der alten Freigrenze einen Wettbewerbs-Vorteil für außereuropäische Plattformen gegenüber Händlern im Binnenmarkt. Mit dem Wegfall soll dieser Vorteil verschwinden.

Zoll ist nicht gleich Steuer

Ein Punkt, der in der Diskussion regelmäßig durcheinandergerät: Der neue Pauschal-Zoll ist ein Zoll, keine Steuer. Die Einfuhrumsatzsteuer und das Import-One-Stop-Shop-Verfahren (IOSS) für Sendungen bis 150 Euro bleiben davon unberührt. Beide Themen laufen ab Juli 2026 nebeneinander: IOSS regelt die Umsatzsteuer im Checkout, der Pauschal-Zoll kommt als eigener Posten obendrauf.

Diese Trennung ist mehr als eine Formalie. Wer bisher davon ausging, mit IOSS sei die Einfuhr “erledigt”, muss den Zoll nun als zusätzliche Position einplanen. Wie OSS, IOSS, Zoll und die Verpackungs-Register im grenzüberschreitenden Verkauf zusammenspielen, haben wir im Beitrag zu Cross-Border in der Shopify-Praxis im Zusammenhang sortiert.

Was das für DACH-Shops bedeutet

Für rein innerhalb der EU beschaffte und versendete Ware ändert sich nichts. Betroffen sind Modelle mit Drittland-Bezug: Dropshipping aus Asien, Lager in der Schweiz oder in UK, direkter Import günstiger Einzelartikel.

Bei niedrigpreisigen Artikeln kippt die Rechnung am deutlichsten. Eine Sendung mit einem einzelnen Artikel für 8 Euro Warenwert trägt 3 Euro Zoll, das sind fast 40 Prozent auf den Warenwert, bevor Versand und Steuer überhaupt gerechnet sind. Gebündelte Sendungen gleicher Ware kommen dagegen glimpflich davon: Im Beispiel der EU-Kommission trägt ein Paket mit fünf gleichen T-Shirts insgesamt 3 Euro Pauschal-Zoll, ein Paket mit einem T-Shirt und einer Uhr dagegen 6 Euro, weil zwei Warenarten enthalten sind. Teuer wird es also nicht durch Stückzahl, sondern durch Vielfalt: Wer viele unterschiedliche Warenarten in einer Sendung mischt, zahlt die Pauschale je Zolltarif-Position.

Drei Konsequenzen sind für die Praxis relevant. Erstens die Preis-Kalkulation: Der Zoll gehört in die Landed-Cost-Rechnung, sonst frisst er die Marge unbemerkt. Zweitens die Beschaffung: Für manche Sortimente wird die Verlagerung in ein EU-Lager wirtschaftlich attraktiver als der Direkt-Import. Drittens die Transparenz gegenüber Kunden: Wer “verzollt und versteuert” (DDP) liefert, sollte den Zoll in den Endpreis einrechnen, damit an der Haustür keine Nachforderung landet und die Retouren-Quote nicht steigt.

Zu beachten ist auch der Weg der Erhebung. In der Regel zieht der Transport- oder Post-Dienstleister den Zoll bei der Einfuhr ein und reicht ihn weiter. Viele dieser Dienstleister berechnen dafür eine eigene Bearbeitungs-Pauschale obendrauf, die je nach Anbieter deutlich über den 3 Euro Zoll liegen kann. Wer den Kunden einen sauberen Endpreis ohne Überraschung zeigen will, klärt deshalb nicht nur den Zoll selbst, sondern auch die Erhebungs-Kette seines Versand-Setups.

Der nächste Schritt

Noch offen ist eine separate Bearbeitungs-Gebühr (Union handling fee), die die EU zusätzlich zum Zoll erwägt. Höhe und Start-Datum sind für den Herbst 2026 angekündigt, aber noch nicht festgelegt. Wer Drittland-Import betreibt, sollte diese Entwicklung im Blick behalten, weil sie die Kalkulation ein weiteres Mal verschieben kann.

Für den Moment gilt: Prüfen Sie, welche Ihrer Produkte aus Nicht-EU-Quellen kommen, und rechnen Sie den Pauschal-Zoll je Warenart und Sendung in die betroffenen Endpreise ein. Wenn Sie die grenzüberschreitenden Melde- und Zoll-Pflichten Ihres Shops systematisch aufsetzen wollen, ist das Teil unseres Moduls Compliance-Care. Eine kurze Einschätzung Ihres Setups erhalten Sie über das Kontaktformular.

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